Ansichten
zu Politik und Recht

Eugen David

Bundesrat Cassis
am Reset-Button der Europa-Politik

Die Schweizer Rechtsnationalen haben in der Bundesratswahl NR Cassis ihre Stimme gegeben, weil er ihnen versprochen hat, er werde in der Schweizer Europapolitik den Reset-Knopf drücken.

Rahmenabkommen und „fremde Richter“ lehne er ab.

Natürlich kann Bundesrat Cassis nicht alleine den Reset-Knopf drücken. Mindestens weitere drei Kolleginnen oder Kollegen im Bundesrat müssen mitmachen.

Über das Votum der beiden rechtsnationalen Bundesräte bestehen keine Zweifel. Die Befehle aus Herrliberg sind klar. Aber was wird BR Schneider-Ammann tun?

Immerhin geht es um einen U-Turn in der bisherigen Europa-Politik des Bundesrates. Vor fünf Jahren hat der Bundesrat der EU mitgeteilt, die Schweiz anerkenne die Notwendigkeit einer homogenen Anwendung des europäischen Binnenmarktrechts im gesamten Binnenmarkt – auch in der Schweiz.

Eine einheitliche Anwendung des europäischen Binnenmarktrechts ist nur realisierbar, wenn europäische Institutionen bestehen, welche für alle Markteilnehmer im Binnenmarkt – Einzelpersonen, Unternehmen und staatliche Stellen - verbindlich

  • einheitliche Binnenmarktregeln erlassen,
  • geltende Binnenmarktregeln einheitlich auslegen und
  • die Einhaltung der geltenden Binnenmarktregeln wirksam überwachen.

Dass es nicht Institutionen der einzelnen Binnenmarktländer sein können, liegt auf der Hand. Würde jedes einzelne Land nach eigenem Gutdünken Binnenmarktregeln für in- und ausländische Marktteilnehmer erlassen, auslegen und überwachen, gäbe es keinen Binnenmarkt. Das gilt im Übrigen nicht nur für den europäischen Binnenmarkt, das gilt genauso für die WTO.

Conditio sine qua non einer multilateralen Marktordnung sind gemeinsame Institutionen der beteiligten Länder, deren Entscheide von allen anerkannt werden.

Gesetzgeber im europäischen Binnenmarkt sind das EU-Parlament und der EU-Rat (Regierungen der beteiligten Länder).

Die Schweiz hat sich mit den Bilateralen Verträgen verpflichtet, das Binnenmarktrecht laufend zu übernehmen. Gleichzeitig hat sie – auf Druck der einheimischen Rechtsnationalen - freiwillig darauf verzichtet, sich an der Binnenmarkt-Gesetzgebung im EU-Parlament und im EU-Rat zu beteiligen.

Für die einheitliche Auslegung des Binnenmarktrechts ist in letzter Instanz der Europäische Gerichtshof (EuGH) zuständig.

Auf eine Beteiligung am EuGH hat die Schweiz ebenfalls freiwillig verzichtet.

Daraus leiten schweizer Rechtsnationale und offenbar auch Bundesrat Cassis ab, die Schweiz können die Binnenmarktregeln nach eigenem Gusto auslegen und anwenden oder nicht anwenden und gleichzeitig im In- und Ausland die Vorteile des europäischen Binnenmarkts in Anspruch nehmen. But - you can't have your cake and eat it.

Würde jedes Binnenmarktland so denken und handeln, gäbe es den Binnenmarkt nicht. Verständlich, dass die andern Ländern die Sichtweise der CH-Rechtsnationalen nicht akzeptieren.

Der europäische Binnenmarkt funktioniert nur, wenn die geltenden Regeln im gesamten Binnenmarkt für alle Marktteilnehmer – Einzelpersonen, Unternehmen und staatliche Stellen – einheitlich angewendet werden und dies von einer obersten, für den gesamten Binnenmarkt zuständigen Gerichtsbarkeit gewährleistet wird.

Für ein Land, das sich am Binnenmarkt beteiligt, sind die EuGH-Richter keine „fremden Richter“, sondern gemeinsame eigene Richter, soweit es um die Auslegung des europäischen Binnenmarktrechts geht.

Widersprüchlich ist die Position der CH-Rechtsnationalen/BR Cassis vor allem in zwei Punkte:

  • Die laufende Übernahme des Binnenmarkt-Rechts wird nicht angefochten, obwohl die Schweiz am Erlass des europäischen Binnenmarktrechts in keiner Weise beteiligt ist. Die Gesetzgebung ist wohl der wichtigste Akt für die Marktteilnehmer und jedenfalls praktisch bedeutender als die Sicherung der einheitlichen Rechtsanwendung durch den EuGH.

    In der Gesetzgebung hat sich die Schweiz, freiwillig ohne Mitwirkungsrechte, dem EU-Parlament und dem EU-Rat unterstellt. Die Brexit-Briten lehnen das ab und sind damit wenigstens konsequent.

  • Die WTO unterscheidet sich vom europäischen Binnenmarkt nur darin, dass die gemeinsamen Marktregeln der WTO-Länder auf einem wesentlich tieferen Level angesiedelt sind, als die Regeln des europäischen Binnenmarkts. Die gemeinsame WTO-Gerichtsbarkeit wird von der Schweiz, von den CH-Rechtsnationalen und vermutlich auch von BR Cassis anerkannt, obwohl es sich nach der Ideologie der Letzteren um sog. „fremde Richter“ handelt.

Was bedeutet das von Bundesrat Cassis den Rechtsnationalen vor der Wahl versprochene Drücken des Reset-Knopfes?

Eigentlich kann damit nur der Austritt der Schweiz aus dem europäischen Binnenmarkt gemeint sein. Das ist das Ziel der Rechtsnationalen.

Ob sich die Landesregierung dieses Ziel zu eigen macht, hängt nach der Wahl von BR Cassis nur noch vom Volkswirtschaftsminister Schneider-Ammann ab.

Auf sein Votum darf man gespannt sein. Die wichtigsten Wirtschaftsorganisationen des Landes, Economie-Suisse und der Gewerkschaftsbund, lehnen den Austritt der Schweiz aus dem europäischen Binnenmarkt ausdrücklich ab.

Wenn das Wahlversprechen von BR Cassis an die Adresse der Rechtsnationalen ernst gemeint war, muss die Landesregierung bald über seinen Reset-Antrag abstimmen.

Vielleicht kommt Aussenminister Cassis zu neuen Erkenntnissen und macht – statt dem Bundesrat - einen U-Turn. Nach der Wahl ist alles ist möglich.

Am wahrscheinlichsten ist: Bundesrat Cassis sucht im Bundeshaus den Reset-Knopf, findet ihn aber nicht. Sein Vorgänger hat ihn mit nach Hause genommen, als Dekor für den neu angelegten bilateralen Königsweg im Garten.

28.10.17

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